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F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Gefahrgut?

Laut Gesetz GGBefG ist “Gefahrgut” wenn auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.”

Gefahrgüter haben eine UN oder ID-Nummer, welche Gefahrgüter in Klassen eingeteilt. D.h. jedes Gut /Ware, welches eine UN-Nummer hat, gilt als Gefahrgut!

Wenn Sie einen Verdacht haben oder sich Fragen stellen, fragen Sie nach einem Sicherheitsdatenblatt oder material safety data sheets, (MSDS oder SDS).

Was ist Gefahrstoff?

Gefährlich im Sinne der Gefahrenstoffverordung (GefStoffV) sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen.
D.h. wenn Sie Piktogramme wie nachfolgend dargestellt sehen, handelt es sich um ein Gefahr-Produkt.

Was ist eine beauftragte Person?

Beauftragte Person gemäß 1.3 und 1.4 ADR und §§ 9 und 130 OWiG, ist eine Person die benannt ist seitens der Geschäftsführung um in voller Verantwortung, Teile des Betriebes eigenständig zu leiten. Hierzu sind aber auch die Konsequenzen zu tragen (Ordnungswidrigkeiten), wenn etwas nicht ordnungsgemäß erledigt wird von den in der Abteilung unterstellten Angestellten.

Eine beauftragte Person ist bestenfalls schriftlich benannt und bestellt und vor allem entsprechend ausgebildet.

Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Die Frage ist nicht mit Ja und nicht mit Nein zu beantworten, es gibt einfach viele Parameter die hierzu kontrolliert und beachtet werden müssen.

Grundlegend kann aber Folgendes festgehalten werden, nur wenn der Inhaber, alle Pflichten lt. GGVSEB incl. Schulungen und Hilfestellungen vermitteln kann und einen Jahresbericht verfasst, können Sie auf einen Gefahrgutbeauftragten verzichten.

Wenn Sie nicht alle Pflichten erfüllen und wenn es aus zeitlichen Gründen ist, sollten Sie sich beraten lassen.

Was ist eine DGD, IMO Erklärung oder eine ADR Erklärung bzw. ein Beförderungsdokument?

DGD = Beförderungsdokument Gefahrgut im Luftverkehr (Air Transport)

IMO – IMO Erklärung = Beförderungsdokument Gefahrgut im Seeverkehr (Sea Transport)

ADR-Erklärung = Beförderungsdokument Gefahrgut im Straßenverkehr (ADR)

 Bei allen Dokumenten und deren Ersteller ist eine Ausbildung notwendig. Wenn diese Ausbildung erfolgt ist darf derjenige Gefahrgutdokumente unterschreiben. Wer keine Ausbildung hat, darf KEINE Dokumente erstellen und schon gar nicht unterschreiben.

Bei Fragen, lieber kontrollieren lassen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung!

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